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Liefer- und Versandkosten Liefer- und Versandkosten
Allgemeine Geschäftsbedingungen TRIBUS medical Handels GmbH
(in der Folgen kurz AGB genannt)

Geltung Alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und privatrechtl. Willenerklärungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abwei-chende Bedingungen widersprechen wir und erkennen diese nicht an, außer, wir haben schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unserer-seits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Vertragsabschluss Unsere Anbote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc., abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns ver-wendeten Kataloge, Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

Preis Alle von uns genannten Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer, ab Versandstätte, unverpackt und für das Inland. Alle Staffelpreise beziehen sich auf die Abnahme von Pro-dukten identer Ausprägung (idente Größe, Farbe, etc.). Aktionspreise sind nur für den Gültigkeitszeitraum für uns bindend. Mit dem Erscheinen eines neuen Kataloges, Preisliste, usw. verlieren alle frühren Angaben ihre Gültigkeit. Wir behalten uns Preisänderungen in unseren aktuellen Katalogen, Flugblättern und anderen Medien vor und werden über Verän-derungen spätestens auf der Rechnung informieren. Sollte der Kunde die Ware zu dem neuen Preis nicht behalten wollen, kann er die originalverpackte, unbenutzte und unbeschä-digte Ware innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung und telefonischer Rücksprache mit uns, frei Haus an uns zurück senden. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsab-schluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, verändern, so sind wir berechtigt, die Preise anzupassen.

Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Ab-zug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen und Preisnachlässe außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über der Sekundärmarktrendite/Bund lt. statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der An-spruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 10,-- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Vierteljahr einen Betrag von EUR 4,00 zu erset-zen. Darüber hinaus sind uns alle zur Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

Vertragsrücktritt Unbenutzte und unversehrte Ware in unversehrter Originalverpackung nehmen wir innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurück. Ausgenommen hiervon sind individuell angefertigte Waren, bedruckte Artikel, Sonderbestellungen, Sonderanfertigungen, Reagenzien und sterile Waren. Der Kunde hat vor Rücksendung der Ware von uns eine schriftliche Bestätigung einzuholen und die Ware frei Haus, sorgfältig und bruchsicher, mittels zusätzlicher Umverpackung geschützt, an die von uns in der Bestätigung namhaft gemachte Adresse zu senden. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Ware werden wir nicht annehmen oder unfrei zurücksenden. Rückwaren reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders. Eine vom Kunden geleistete Zahlung wird Zug um Zug zurückerstattet. Der Kunde ist ausdrücklich verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware ver-bundenen Kosten und Versandspesen zu tragen. Bei der Vergütung des Wertes zurückgegebener Ware werden wir je nach Verwendbarkeit der Ware folgende Abzüge vornehmen: Bei Waren, die ohne weiteres wieder abgegeben werden können, 10 % des Nettowarenwertes, mindestens jedoch € 25,00. Nicht mehr verwendungsfähige Ware oder überalterte Wa-re wird von uns nicht vergütet, in diesem Fall übersenden wir eine Vernichtungserklärung. Wir sind ausdrücklich zur Aufrechnung berechtigt und lediglich die Differenz zur Überwei-sung zu bringen bzw. dem Kunden die o.a. Spesen in Rechnung zu stellen. Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendecken-den Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lie-ferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder - ge-gebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er unbe-rechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde ver-pflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Lieferfrist Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns, nach unserem besten Ermessen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Als Gefahrenübergang gilt die Ü-bergabe der Ware an den Transporteur. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen. Im Falle eines Annahmeverzuges des Kunden oder der Weige-rung des Kunden, von ihm bestellte Waren anzunehmen, sind wir berechtigt einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages, mind. aber € 25,00, oder den uns tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen in zumutbaren Grenzen gelten als Vertragserfüllung. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu zwei Woche zu überschreiten. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Es besteht nur bezüglich der nicht gelieferten Ware, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer nachweislich kein Interesse. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Unvorhergesehene Er-eignisse (gleich viel ob bei uns oder beim Zulieferer eingetreten) wie zum Beispiel Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflich-tung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Geringfügige Leistungsänderungen oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Ände-rungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farbe, etc).

Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längs-tens aber binnen drei Werktagen zu untersuchen, dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rü-gen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

Schadenersatz und Produkthaftung Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung alleine zu tragen hat. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung, Forderungsabtretungen, Zurückbehaltung und Terminverlust Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentums-vorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Rückforderung bzw. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, angefallene Transport - und Manipulationsspesen zu verrechnen. Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran, wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Kunde verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüg-lich per Telefon, Telefax oder e-mail zu verständigen. Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit die-se durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Der Kunde hat uns auf Verlangen die uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Drittschuldnern die Abtretung unverzüglich mitzuteilen. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forde-rungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträ-gen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. Eventuell gewährte Rabatte, Sonderpreise, Preisminderungen oder dergleichen, sind bei nicht fristgerechter Zahlung auch nur einer Rate hinfällig und es treten an deren Stelle die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses üblichen Listenpreise in Kraft.

Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Datenschutz, Adressenänderung, Urheberrecht und Salvatorische Klausel Erfüllungsort ist Wien. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichts-barkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien örtlich zuständig. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und wenn nötig, Dritten weitergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Der Kunde gestattet uns ausdrücklich, sein Logo, Firmenname und dergleichen, für Werbezwecke und dergleichen zu verwenden. Pläne, Skizzen oder sonstige Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und der-gleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Für uns überlassene Pläne, Skizzen, Dokumen-te, Muster oder sonstige Unterlagen lehnen wir jede, wie auch immer geartete Haftung gänzlich ab. Der Überlasser hat uns schad- und klaglos zu halten. Uns überlassene Pläne, Skizzen, Dokumente, Muster usw. werden nicht rückerstattet und sind uns ausnahmslos kostenlos zu überlassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestim-mung(en) tritt eine dem Sinn und Wesen nach ähnliche Bestimmung.

Wien, am 09.11.2005
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